Planungsinstrumente

Orientierung über die Anpassung der Überbauungsordnung (UeO)

Der beplante Baubereich E bildet das letzte unbebaute Baufeld des Perimeters der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 20 «Bernstrasse-Molkereistrasse» aus dem Jahr 2002. Die UeO basiert auf der Zone mit Planungspflicht (ZPP) C, welche auf Stufe Ortsplanung (Baureglement) planungsrechtliche Vorgaben für dieses Gebiet festhält. Die Vorgaben der beiden Dokumente sind nicht kongruent und zudem auf die Begriffe und Messweisen gemäss BMBV (Harmonisierung der Baubegriffe) anzupassen.

Im Rahmen der 2018 abgeschlossenen Ortsplanungsrevision wurde das Nutzungsmass in der ZPP C an die entlang der Bernstrasse neu definierte Mischzone Zentrum angepasst und erhöht. Seither sind im gesamten Perimeter fünf Vollgeschosse plus Attika zulässig. Die dazugehörige UeO Nr. 20 wurde im Jahr 2000 und somit vor der Ortsplanungsrevision 2018 erlassen und entspricht inhaltlich und formell nicht mehr der aktuellen ZPP C.

Mit dem vorliegenden Projekt «Via Berna» soll der letzte Baustein auf dem Areal realisiert werden. Ein entsprechend ausgearbeitetes Projekt zur Komplettierung der Überbauung wurde von Apart Architektur ausgearbeitet. Das Projekt entspricht den neuen Vorgaben der ZPP. Um auch auf Stufe UeO die planungsrechtlichen Grundlagen für die Bebauung des letzten Baufeldes schaffen zu können, ist eine Anpassung der UeO. notwendig. Es handelt sich dabei vorwiegend um eine formelle Änderung, damit die UeO der ZPP sowie der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) entspricht. Insbesondere im Bereich der bestehenden Gebäude innerhalb des UeO-Perimeters wird weitestgehend auf inhaltliche Änderungen verzichtet.

Eine Chance für die Entwicklung von Zollikofen

Damit die planungsrechtlichen Grundlagen für das Bauvorhaben geschaffen werden können, braucht es die Zustimmung des Gemeinderates in Zollikofen. Wie in der genehmigten Ortsplanungsrevision vorgesehen, soll entlang der Bernstrasse massvoll verdichtet werden und Gebäude mit fünf Vollgeschossen plus ein Attikageschoss stehen dürfen. Die Planungskommission und der Gemeinderat unterstützen das Vorhaben.